Visa-Service für Anträge nach Russland, Kasachstan und China

… sowie Weissrussland, Usbekistan, Kirgistan und 100 weitere Länder

Bei Interesse an einer Busbuchung nutzen Sie bitte unser Buchungsformular oder melden Sie sich telefonisch unter (+49) 621 – 718 97 86.

1. Übersicht der durch unseren VISA-Service abgedeckten Länder

AfghanistanJemenNigeria
ÄgyptenJordanienOman
Albanien*JugoslawienPakistan
AlgerienJungferninselnPapua-Neuguinea
AngolaKambodschaPeru [B]
ÄquatorialguineaKamerunRumänien
ArmenienKap VerdeRussische Föderation
AserbaidschanKasachstanSambia
ÄthiopienKatarSao Tome Et Principe
AustralienKenia*Saudi-Arabien [B]
BahrainKirgistanSierra Leone
BangladeschKiribatiSimbabwe
Belarus (Weißrussland)KomorenSomalia
BeninKongoSüdafrika [B]
BhutanKorea-NordSudan
Bophuthatswana*Korea-Süd [B]Suriname
Burkina FasoKubaSyrien
BurundiKuwaitTadschikistan
ChinaLaosTaiwan*
Cote d’Ivoire (Elfenbeinküste)Lesotho*Tansania
DjiboutiLibanonThailand*
Dominikanische Republik*LiberiaTschad
EritreaLibyenTurkmenistan
Fidschi-Inseln [B]MadagaskarUganda
GabunMaliUkraine
Gambia*MauretanienUsbekistan
GeorgienMexiko [B]Venezuela [B]
GhanaMoldawienVereinigte Arab. Emirate
GuineaMongoleiVietnam
Guinea-BissauMozambiqueZaire
IndienMyanmarZentralafrikanische Republik
IndonesienNauru
IrakNepal
IranNicaragua
Israel*Niger

* Unter bestimmten Bedingungen, bitte informieren Sie sich!

[B] nur Business-Reisende, sonst Visumfrei

Kontakt: rita.rutz@evrobus.de

2. Einreisebestimmungen (Ablauf und benötigte Dokumente)

Russland

1. Allgemeine Information

Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsular-Vertretung der Russischen Föderation rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.

Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (außer zweifache und Dauer-Visa).

Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.

Achtung: Visa für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten ausgestellt.

2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 22).

Eine Versicherungskarte mit der Kopie der Versicherungspolice

3. Für Touristen

Für Touristen (auch Individualreisende) ist zusätzlich zu den im Punkt 2 erwähnten Unterlagen eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters erforderlich (Wird von unserer Firma ohne zusätzliche Kosten gemacht).

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben!

Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch

Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visa-Beantragung ein Original der förmlichen Einladung des russischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen in den Föderationssubjekten benötigt. Die Liste von territorialen Vertretungen des russischen Außenministeriums und Gebiete, wo diese Einladungen gültig sind.

Achtung: Für Gebiete, in denen noch keine territorialen Vertretungen des Außenministeriums eingerichtet wurden, gelten Einladungen der russischen Institutionen, die mit Unterschrift und Dienstsiegel des leitenden Angestellten der Abteilung für Außenbeziehungen der Administration des Föderationssubjekts oder der örtlichen Pass- und Visa-Behörden vom russischen Innenministerium beglaubigt sein müssen. Solche Einladungen müssen folgende Angaben beinhalten:

  • Familienname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit und
  • Geburtsdatum des Reisenden,
  • genaue Ein- und Ausreisetermine (nicht länger als 3 Monate);
  • genaue Reiseroute;
  • Datum, Stempel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation.

Falls ein Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate vorgesehen ist, muss die Einladung durch die Konsular-Verwaltung des russischen Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung für Einreisevisa beantragt werden. Bei der Visa-Beantragung in der russischen Konsular-Einrichtung ist eine negative HIV-Testbescheinigung zu vorlegen. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Tag der ärtzlichen Untersuchung.

5. Dauer-Visa

Dauer-Visa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Originaleinladung oder des Telex des russischen Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung im Föderationssubjekt ausgestellt.

6. Transit-Visa

Transit-Visa (bis 72 Stunden) werden nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei Bedarf) des Folge-Visums für das Drittland ausgestellt. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die im Punkt 3 erwähnten Reiseunterlagen vorzulegen.

7. Besucher-Visa (Privatreisen)

Besucher-Visa (Privatreisen) werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visa-Behörden des russischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen (Um Fehler bei der Visa-Ausstellung zu vermeiden, muss der Antragsteller selbst die Ein- und Ausreisedaten auf der Einladung eintragen).

8. Visa-Ausstellung im Sonderfall

Für deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen müssen, darf außerordentlich ein Express-Visum bei der Vorlage des bei einem russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten oder der Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden. Ausnahmsweise kann die Konsular-Abteilung das entsprechende Visum außerhalb der Sprechstunden ausstellen.

9. Zusätzliche Konsular-Gebühren (für folgende Länder)

ÄGYPTEN 
ALGERIEN
ANGOLA
BANGLADESCH
INDIEN
IRAK
IRAN
JAPAN
KAMBODSCHA
KANADA
MALI NEUSEELAND
PAKISTAN
SYRIEN
TÜRKEI
VEREINIGTE
STAATEN VON AMERIKA
VIETNAM

Einmaliges Visum

Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen65
EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen155 EUR

Zweimaliges Visum

Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen110
EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen205 EUR
Mehrmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen270 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen340 EUR

Visa-Gebühren für Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose

Einmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen84 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendartagen174 EUR
Zweimaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen147 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen242 EUR
Mehrmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen359 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen429 EUR

10. Beachten Sie bitte folgendes

Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsular-Abteilung eingegangen sein.

Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.

Eine Express-Visa-Erteilung darf nicht in jedem Fall durchgeführt werden.

Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie,dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visa-Anträge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Weissrussland

1. Allgemeine Information

Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in Weißrussland (außer zweifachem und Dauer-Visum).

Bei kombinierten touristischen Reisen (Weißrussland-Russland-Weißrussland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.

Achtung: Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.

2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

Ein in Blockschrift oder mit eine Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

3. Für Touristen

Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch

Für Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des weissrussischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.

5. Dauervisa

Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Einladung des Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung ausgestellt.

6. Transitvisa

Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über Weißrussland bestätigen (Visum für einen dritten Staat u.ä.).

7. Besuchervisa (Privatreisen)

Für Besuchervisa wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.

8. Beachten Sie bitte folgendes

Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.

Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.

Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Weißrussland.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Weißrussland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Kasachstan

1. Allgemeine Information

Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in Kasachstan (außer zweifache und Dauer-Visum).

Bei kombinierten touristischen Reisen (Kasachstan-Russland-Kasachstan usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.

Achtung: Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.

2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

Ein in Blockschrift oder mit eine Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

3. Für Touristen

Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch

Für Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.

5. Dauervisum

Dauervisum für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Einladung des Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung ausgestellt.

6. Transitvisum

Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über Kasachstan bestätigen (Visum für einen dritten Staat u.ä.).

7. Besuchervisum (Privatreisen)

Für Besuchervisum wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.

8. Beachten Sie bitte folgendes

Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.

Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.

Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Kasachstan.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Kasachstan trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Bitte beachten Sie: Nach der Einreise in Kasachstan müssen Sie sich im Laufe von drei Tagen in Miliz-OWIR-Behörden durch Vorlage Ihres Reisepasses registrieren lassen.

Kirgistan

1. Allgemeine Information

Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in Kirgisien (außer zweifache und Dauer-Visum).

Bei kombinierten touristischen Reisen (Kirgisien-Russland-Kirgisien usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.

Achtung:
Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.

2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

Ein in Blockschrift oder mit eine Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

3. Für Touristen

Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch

Für Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des kirgisischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.

5. Dauervisa

Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Einladung des Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung ausgestellt.

6. Transitvisa

Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über Kirgisien bestätigen (Visum für einen dritten Staat u.ä.).

7. Besuchervisa (Privatreisen)

Für Besuchervisa wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.

8. Beachten Sie bitte folgendes

Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.

Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.

Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Kirgisien.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Kirgisien trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Bitte beachten Sie: Nach der Einreise in Kirgisien müssen Sie sich im Laufe von drei Tagen in Miliz-OWIR-Behörden durch Vorlage Ihres Reisepasses registrieren lassen.

China

1. Allgemeine Information

Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise nach/von China (außer zweifache und Dauer-Visum).

Bei kombinierten touristischen Reisen (China-Russland-China usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.

Achtung:
Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.

2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

Ein in Blockschrift oder im Computer ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 24).

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

3. Für Touristen

Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine Sondergenehmigung beantragen. Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.

4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch

Einer offiziellen Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen (im Original), oder 
Einer aussagekräftigen Einladung von einer entsprechenden Firma oder Institution.

5. Dauervisa

Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten

Eine offizielle Einladung von kompetenten Stellen (im Original und Kopie)

Eine ärztliche Bescheinigung über einen AIDS-Test (Z-Visum-Inhaber sind dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen. Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.)

6. Transitvisa

Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über China bestätigen (Visum für einen dritten Staat, Fahrschein u.ä.).

7. Besuchervisa (Privatreisen)

Entsprechende Einladung (für die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten, sowie von Kanada, den USA, der Schweiz, Japan, der Türkei und der Slowakei bis 6 Monaten nicht nötig).

8. Beachten Sie bitte folgendes

Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.

Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.

Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach China.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach China trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Allgemein: Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Deutschland, sondern auch für Staatsangehörige:von Ägypten, Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kiribati, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monako, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Samoa, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay und den USA.

Liste von Ländern, deren Staatsangehörige visumfrei nach Macau einreisen dürfen

Ägypten, Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kiribati, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monako, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Samoa, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay, USADie Staatsangehörigen von Ländern, die in der Liste nicht aufgeführt sind, werden höflich gebeten, falls sie nach Macau reisen möchten, sich direkt an das IDENTIFICATION DEPARTMENT OF MACAO SAR zu wenden, um das Visum zu beantragen.

Usbekistan

1. Allgemeine Information

Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in Usbekistan (außer zweifache und Dauer-Visum).

Bei kombinierten touristischen Reisen (Usbekistan-Ukraine-Usbekistan usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.

Achtung:
Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.

2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

Ein in Blockschrift oder im Computer ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

3. Für Touristen

Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch

Für Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des usbekischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.

5. Dauervisa

Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Einladung des Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung ausgestellt.

6. Transitvisa

Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über Usbekistan bestätigen (Visum für einen dritten Staat u.ä.).

7. Besuchervisa (Privatreisen)

Für Besuchervisum wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Usbekischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.

8. Beachten Sie bitte folgendes

Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.

Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.

Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumanträge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Usbekistan.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Usbekistan trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Bitte beachten Sie: Nach der Einreise in Usbekistan müssen Sie sich im Laufe von drei Tagen in Miliz-OWIR-Behörden durch Vorlage Ihres Reisepasses registrieren lassen.

Kontakt: rita.rutz@evrobus.de

Russland

KonsulardiensteVisumdienstBearbeitung: Werktage für Bürger der Europäischen Union (außer Großbritannien, Irland un Dänemark)
10-12 Werktage5 Werktage1 Werktag*
Touristenvisum (einfach)bis 30 Tage92,00 €168,00 €198,00 €
Touristenvisum (zweifach)bis 30 Tage
Transitvisum (einfach/zweifach)3/6 Tage
Privatvisum mit eigene Einladungbis 90 Tage
BUSINESSVISUM MIT UNSERER EINLADUNG
KonsulardiensteBearbeitung: Werktage
10-15 Werktage5 Werktage 
M1 Businessvisum (bis 90 Tage einfach)175,00 €215,00 € 
M2 Businessvisum (bis 90 Tage zweifach)175,00 €215,00 € 
M Businessvisum (bis 90 Tage multi)200,00 €  
L Businessvisum (bis 180 Tage multi)225,00 €  
XL Businessvisum (bis 365 Tage multi)385,00 €  
Anmerkung: Einladungskosten für Touristen und Geschäftsreisende sind im Preis eingeschlossen.
* Die Gültiges des Visums beginnt erst ab dem dritten Tag nach der Ausstellung!
   
Die o.g. Preise gelten nur bei online ausgefülltem Visumantrag.   
Hinweis: Das XL Businessvisum (bis 365 Tage multi) erhalten Sie bei 20 Tagen Bearbeitungszeit für lediglich 255,00 €  

Weissrussland

KonsulatdiensteVisumdauerBearbeitung: Arbeitstage
8 Tage1 Tag
Privatvisum (einfach)bis 30 Tage89,00 €165,00 €
Privatvisum für Kinder (einfach)bis 30 Tage35,00 €45,00 €
Privatvisum (zweifach)bis 30 Tage89,00 €165,00 €
Touristenvisum (einfach)bis 30 Tage89,00 €165,00 €
Touristenvisum (zweifach)bis 30 Tage89,00 €165,00 €
Touristenvisum für Kinder (einfach)bis 30 Tage35,00 €45,00 €
Transitvisum (einfach)bis 2 Tage89,00 €165,00 €
Transitvisum (zweifach)bis 4 Tage89,00 €165,00 €
Transitvisum (mehrfach)bis 365 Tage89,00 €165,00 €
Transitvisum für Kinder (einfach/zweifach)bis 2/4 Tage35,00 €45,00 €
Transitvisum für Kinder (mehrfach)bis 365 Tage35,00 €45,00 €
BUSINESSVISUM OHNE EINLADUNG
KonsulatdiensteBearbeitung: Arbeitstage
8 Tage2 Tage
S1 Businessvisum (bis 30 Tage einfach)95,00 €165,00 €
S2 Businessvisum (bis 30 Tage zweifach)105,00 €175,00 €
BUSINESSVISUM MIT EIGENER EINLADUNG
M1 Businesvisum (bis 90 Tage einfach)95,00 €165,00 €
M2 Businesvisum (bis 90 Tage zweifach)145,00 €225,00 €
M Businesvisum (bis 90 Tage multi)170,00 €295,00 €
XL Businesvisum (bis 395 Tage multi)210,00 €340,00 €
Achtung! Im Konsulat Belarus am Mittwoch ist Ruhetag

Kasachstan

KonsulatdiensteVisumdauerBearbeitung: Arbeitstage
10 Tage
Privatvisum (einfach)bis 90 Tage115,00 €
Kindervisum bis 6 Jahrebis 90 Tage35,00 €
Achtung! Im Konsulat Kasachstan ist am Mittwoch Ruhetag

Kirgistan

Preise auf Anfrage

China

KonsulatdiensteVisumdauerBearbeitung: Arbeitstage
10 Tage
Touristenvisum (einfach)bis 90 Tage ab Ausstellung170,00 €
Touristenvisum (zweifach)bis 90 Tage ab Ausstellung180,00 €
BUSINESSVISUM MIT EIGENE EINLADUNG
L Businessvisum (bis 180 Tage multi) mit eigene Einladung265,00 €
XL Businessvisum (bis 365 Tage multi) mit eigene Einladung290,00 €
Die o.g. Preise gelten nur bei Online ausgefülltem Visumantrag.

Usbekistan

KonsulatdiensteVisumdauerBearbeitung: Arbeitstage
10 Tage5 Tage
Transitvisum (zweifach)bis 6 Tage110,00 €125,00 €
Privatvisum mit eigene Einladungbis 30 Tage130,00 €175,00 €
BUSINESSVISUM MIT EIGENE EINLADUNG
KonsulatdiensteBearbeitung: Arbeitstage
10 Tage5 Tage
L Businessvisum (bis 365 Tage multi) mit eigene Einladung345,00 €480,00 €
Die o.g. Preise gelten nur bei Online ausgefülltem Visumantrag.

Kontakt: rita.rutz@evrobus.de