Visa-Service für Anträge nach Russland, Kasachstan und China
… sowie Weissrussland, Usbekistan, Kirgistan und 100 weitere Länder
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Inhalt
- Übersicht abgedeckte Länder
- Einreisebestimmungen Russland, China, Kasachstan, Weissrussland, Usbekistan, Kirgistan
- Preise Russland, China, Kasachstan, Weissrussland, Usbekistan, Kirgistan
Kontakt: rita.rutz@evrobus.de
1. Übersicht der durch unseren VISA-Service abgedeckten Länder
Afghanistan | Jemen | Nigeria |
Ägypten | Jordanien | Oman |
Albanien* | Jugoslawien | Pakistan |
Algerien | Jungferninseln | Papua-Neuguinea |
Angola | Kambodscha | Peru [B] |
Äquatorialguinea | Kamerun | Rumänien |
Armenien | Kap Verde | Russische Föderation |
Aserbaidschan | Kasachstan | Sambia |
Äthiopien | Katar | Sao Tome Et Principe |
Australien | Kenia* | Saudi-Arabien [B] |
Bahrain | Kirgistan | Sierra Leone |
Bangladesch | Kiribati | Simbabwe |
Belarus (Weißrussland) | Komoren | Somalia |
Benin | Kongo | Südafrika [B] |
Bhutan | Korea-Nord | Sudan |
Bophuthatswana* | Korea-Süd [B] | Suriname |
Burkina Faso | Kuba | Syrien |
Burundi | Kuwait | Tadschikistan |
China | Laos | Taiwan* |
Cote d’Ivoire (Elfenbeinküste) | Lesotho* | Tansania |
Djibouti | Libanon | Thailand* |
Dominikanische Republik* | Liberia | Tschad |
Eritrea | Libyen | Turkmenistan |
Fidschi-Inseln [B] | Madagaskar | Uganda |
Gabun | Mali | Ukraine |
Gambia* | Mauretanien | Usbekistan |
Georgien | Mexiko [B] | Venezuela [B] |
Ghana | Moldawien | Vereinigte Arab. Emirate |
Guinea | Mongolei | Vietnam |
Guinea-Bissau | Mozambique | Zaire |
Indien | Myanmar | Zentralafrikanische Republik |
Indonesien | Nauru | |
Irak | Nepal | |
Iran | Nicaragua | |
Israel* | Niger |
* Unter bestimmten Bedingungen, bitte informieren Sie sich!
[B] nur Business-Reisende, sonst Visumfrei
Kontakt: rita.rutz@evrobus.de
2. Einreisebestimmungen (Ablauf und benötigte Dokumente)
Russland
1. Allgemeine Information
Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsular-Vertretung der Russischen Föderation rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.
Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (außer zweifache und Dauer-Visa).
Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.
Achtung: Visa für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten ausgestellt.
2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 22).
Eine Versicherungskarte mit der Kopie der Versicherungspolice
3. Für Touristen
Für Touristen (auch Individualreisende) ist zusätzlich zu den im Punkt 2 erwähnten Unterlagen eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters erforderlich (Wird von unserer Firma ohne zusätzliche Kosten gemacht).
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben!
Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch
Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visa-Beantragung ein Original der förmlichen Einladung des russischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen in den Föderationssubjekten benötigt. Die Liste von territorialen Vertretungen des russischen Außenministeriums und Gebiete, wo diese Einladungen gültig sind.
Achtung: Für Gebiete, in denen noch keine territorialen Vertretungen des Außenministeriums eingerichtet wurden, gelten Einladungen der russischen Institutionen, die mit Unterschrift und Dienstsiegel des leitenden Angestellten der Abteilung für Außenbeziehungen der Administration des Föderationssubjekts oder der örtlichen Pass- und Visa-Behörden vom russischen Innenministerium beglaubigt sein müssen. Solche Einladungen müssen folgende Angaben beinhalten:
- Familienname
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit und
- Geburtsdatum des Reisenden,
- genaue Ein- und Ausreisetermine (nicht länger als 3 Monate);
- genaue Reiseroute;
- Datum, Stempel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation.
Falls ein Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate vorgesehen ist, muss die Einladung durch die Konsular-Verwaltung des russischen Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung für Einreisevisa beantragt werden. Bei der Visa-Beantragung in der russischen Konsular-Einrichtung ist eine negative HIV-Testbescheinigung zu vorlegen. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Tag der ärtzlichen Untersuchung.
5. Dauer-Visa
Dauer-Visa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Originaleinladung oder des Telex des russischen Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung im Föderationssubjekt ausgestellt.
6. Transit-Visa
Transit-Visa (bis 72 Stunden) werden nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei Bedarf) des Folge-Visums für das Drittland ausgestellt. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die im Punkt 3 erwähnten Reiseunterlagen vorzulegen.
7. Besucher-Visa (Privatreisen)
Besucher-Visa (Privatreisen) werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visa-Behörden des russischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen (Um Fehler bei der Visa-Ausstellung zu vermeiden, muss der Antragsteller selbst die Ein- und Ausreisedaten auf der Einladung eintragen).
8. Visa-Ausstellung im Sonderfall
Für deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen müssen, darf außerordentlich ein Express-Visum bei der Vorlage des bei einem russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten oder der Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden. Ausnahmsweise kann die Konsular-Abteilung das entsprechende Visum außerhalb der Sprechstunden ausstellen.
9. Zusätzliche Konsular-Gebühren (für folgende Länder)
ÄGYPTEN
ALGERIEN
ANGOLA
BANGLADESCH
INDIEN
IRAK
IRAN
JAPAN
KAMBODSCHA
KANADA
MALI NEUSEELAND
PAKISTAN
SYRIEN
TÜRKEI
VEREINIGTE
STAATEN VON AMERIKA
VIETNAM
Einmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen | 65 EUR |
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen | 155 EUR |
Zweimaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen | 110 EUR |
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen | 205 EUR |
Mehrmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen | 270 EUR |
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen | 340 EUR |
Visa-Gebühren für Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose
Einmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen | 84 EUR |
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendartagen | 174 EUR |
Zweimaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen | 147 EUR |
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen | 242 EUR |
Mehrmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen | 359 EUR |
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen | 429 EUR |
10. Beachten Sie bitte folgendes
Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsular-Abteilung eingegangen sein.
Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.
Eine Express-Visa-Erteilung darf nicht in jedem Fall durchgeführt werden.
Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie,dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visa-Anträge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Weissrussland
1. Allgemeine Information
Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in Weißrussland (außer zweifachem und Dauer-Visum).
Bei kombinierten touristischen Reisen (Weißrussland-Russland-Weißrussland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.
Achtung: Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.
2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
Ein in Blockschrift oder mit eine Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
3. Für Touristen
Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch
Für Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des weissrussischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.
5. Dauervisa
Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Einladung des Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung ausgestellt.
6. Transitvisa
Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über Weißrussland bestätigen (Visum für einen dritten Staat u.ä.).
7. Besuchervisa (Privatreisen)
Für Besuchervisa wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.
8. Beachten Sie bitte folgendes
Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.
Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.
Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Weißrussland.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Weißrussland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Kasachstan
1. Allgemeine Information
Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in Kasachstan (außer zweifache und Dauer-Visum).
Bei kombinierten touristischen Reisen (Kasachstan-Russland-Kasachstan usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.
Achtung: Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.
2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
Ein in Blockschrift oder mit eine Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
3. Für Touristen
Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch
Für Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.
5. Dauervisum
Dauervisum für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Einladung des Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung ausgestellt.
6. Transitvisum
Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über Kasachstan bestätigen (Visum für einen dritten Staat u.ä.).
7. Besuchervisum (Privatreisen)
Für Besuchervisum wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.
8. Beachten Sie bitte folgendes
Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.
Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.
Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Kasachstan.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Kasachstan trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Bitte beachten Sie: Nach der Einreise in Kasachstan müssen Sie sich im Laufe von drei Tagen in Miliz-OWIR-Behörden durch Vorlage Ihres Reisepasses registrieren lassen.
Kirgistan
1. Allgemeine Information
Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in Kirgisien (außer zweifache und Dauer-Visum).
Bei kombinierten touristischen Reisen (Kirgisien-Russland-Kirgisien usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.
Achtung:
Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.
2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
Ein in Blockschrift oder mit eine Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
3. Für Touristen
Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch
Für Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des kirgisischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.
5. Dauervisa
Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Einladung des Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung ausgestellt.
6. Transitvisa
Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über Kirgisien bestätigen (Visum für einen dritten Staat u.ä.).
7. Besuchervisa (Privatreisen)
Für Besuchervisa wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.
8. Beachten Sie bitte folgendes
Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.
Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.
Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Kirgisien.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Kirgisien trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Bitte beachten Sie: Nach der Einreise in Kirgisien müssen Sie sich im Laufe von drei Tagen in Miliz-OWIR-Behörden durch Vorlage Ihres Reisepasses registrieren lassen.
China
1. Allgemeine Information
Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise nach/von China (außer zweifache und Dauer-Visum).
Bei kombinierten touristischen Reisen (China-Russland-China usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.
Achtung:
Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.
2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
Ein in Blockschrift oder im Computer ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 24).
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
3. Für Touristen
Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine Sondergenehmigung beantragen. Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.
4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch
Einer offiziellen Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen (im Original), oder
Einer aussagekräftigen Einladung von einer entsprechenden Firma oder Institution.
5. Dauervisa
Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten
Eine offizielle Einladung von kompetenten Stellen (im Original und Kopie)
Eine ärztliche Bescheinigung über einen AIDS-Test (Z-Visum-Inhaber sind dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen. Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.)
6. Transitvisa
Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über China bestätigen (Visum für einen dritten Staat, Fahrschein u.ä.).
7. Besuchervisa (Privatreisen)
Entsprechende Einladung (für die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten, sowie von Kanada, den USA, der Schweiz, Japan, der Türkei und der Slowakei bis 6 Monaten nicht nötig).
8. Beachten Sie bitte folgendes
Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.
Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.
Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach China.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach China trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Allgemein: Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Deutschland, sondern auch für Staatsangehörige:von Ägypten, Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kiribati, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monako, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Samoa, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay und den USA.
Liste von Ländern, deren Staatsangehörige visumfrei nach Macau einreisen dürfen
Ägypten, Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kiribati, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monako, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Samoa, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay, USADie Staatsangehörigen von Ländern, die in der Liste nicht aufgeführt sind, werden höflich gebeten, falls sie nach Macau reisen möchten, sich direkt an das IDENTIFICATION DEPARTMENT OF MACAO SAR zu wenden, um das Visum zu beantragen.
Usbekistan
1. Allgemeine Information
Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in Usbekistan (außer zweifache und Dauer-Visum).
Bei kombinierten touristischen Reisen (Usbekistan-Ukraine-Usbekistan usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.
Achtung:
Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.
2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
Ein in Blockschrift oder im Computer ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3×4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
3. Für Touristen
Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch
Für Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des usbekischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.
5. Dauervisa
Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Einladung des Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung ausgestellt.
6. Transitvisa
Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über Usbekistan bestätigen (Visum für einen dritten Staat u.ä.).
7. Besuchervisa (Privatreisen)
Für Besuchervisum wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Usbekischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt.
8. Beachten Sie bitte folgendes
Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.
Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.
Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumanträge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Usbekistan.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Usbekistan trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Bitte beachten Sie: Nach der Einreise in Usbekistan müssen Sie sich im Laufe von drei Tagen in Miliz-OWIR-Behörden durch Vorlage Ihres Reisepasses registrieren lassen.
Kontakt: rita.rutz@evrobus.de
Russland
Konsulardienste | Visumdienst | Bearbeitung: Werktage für Bürger der Europäischen Union (außer Großbritannien, Irland un Dänemark) | ||
10-12 Werktage | 5 Werktage | 1 Werktag* | ||
Touristenvisum (einfach) | bis 30 Tage | 92,00 € | 168,00 € | 198,00 € |
Touristenvisum (zweifach) | bis 30 Tage | |||
Transitvisum (einfach/zweifach) | 3/6 Tage | |||
Privatvisum mit eigene Einladung | bis 90 Tage |
BUSINESSVISUM MIT UNSERER EINLADUNG
Konsulardienste | Bearbeitung: Werktage | ||
10-15 Werktage | 5 Werktage | ||
M1 Businessvisum (bis 90 Tage einfach) | 175,00 € | 215,00 € | |
M2 Businessvisum (bis 90 Tage zweifach) | 175,00 € | 215,00 € | |
M Businessvisum (bis 90 Tage multi) | 200,00 € | ||
L Businessvisum (bis 180 Tage multi) | 225,00 € | ||
XL Businessvisum (bis 365 Tage multi) | 385,00 € | ||
Anmerkung: Einladungskosten für Touristen und Geschäftsreisende sind im Preis eingeschlossen. * Die Gültiges des Visums beginnt erst ab dem dritten Tag nach der Ausstellung! | |||
Die o.g. Preise gelten nur bei online ausgefülltem Visumantrag. | |||
Hinweis: Das XL Businessvisum (bis 365 Tage multi) erhalten Sie bei 20 Tagen Bearbeitungszeit für lediglich 255,00 € |
Weissrussland
Konsulatdienste | Visumdauer | Bearbeitung: Arbeitstage | |
8 Tage | 1 Tag | ||
Privatvisum (einfach) | bis 30 Tage | 89,00 € | 165,00 € |
Privatvisum für Kinder (einfach) | bis 30 Tage | 35,00 € | 45,00 € |
Privatvisum (zweifach) | bis 30 Tage | 89,00 € | 165,00 € |
Touristenvisum (einfach) | bis 30 Tage | 89,00 € | 165,00 € |
Touristenvisum (zweifach) | bis 30 Tage | 89,00 € | 165,00 € |
Touristenvisum für Kinder (einfach) | bis 30 Tage | 35,00 € | 45,00 € |
Transitvisum (einfach) | bis 2 Tage | 89,00 € | 165,00 € |
Transitvisum (zweifach) | bis 4 Tage | 89,00 € | 165,00 € |
Transitvisum (mehrfach) | bis 365 Tage | 89,00 € | 165,00 € |
Transitvisum für Kinder (einfach/zweifach) | bis 2/4 Tage | 35,00 € | 45,00 € |
Transitvisum für Kinder (mehrfach) | bis 365 Tage | 35,00 € | 45,00 € |
BUSINESSVISUM OHNE EINLADUNG | ||
Konsulatdienste | Bearbeitung: Arbeitstage | |
8 Tage | 2 Tage | |
S1 Businessvisum (bis 30 Tage einfach) | 95,00 € | 165,00 € |
S2 Businessvisum (bis 30 Tage zweifach) | 105,00 € | 175,00 € |
BUSINESSVISUM MIT EIGENER EINLADUNG | ||
M1 Businesvisum (bis 90 Tage einfach) | 95,00 € | 165,00 € |
M2 Businesvisum (bis 90 Tage zweifach) | 145,00 € | 225,00 € |
M Businesvisum (bis 90 Tage multi) | 170,00 € | 295,00 € |
XL Businesvisum (bis 395 Tage multi) | 210,00 € | 340,00 € |
Achtung! Im Konsulat Belarus am Mittwoch ist Ruhetag |
Kasachstan
Konsulatdienste | Visumdauer | Bearbeitung: Arbeitstage |
10 Tage | ||
Privatvisum (einfach) | bis 90 Tage | 115,00 € |
Kindervisum bis 6 Jahre | bis 90 Tage | 35,00 € |
Achtung! Im Konsulat Kasachstan ist am Mittwoch Ruhetag |
Kirgistan
Preise auf Anfrage
China
Konsulatdienste | Visumdauer | Bearbeitung: Arbeitstage |
10 Tage | ||
Touristenvisum (einfach) | bis 90 Tage ab Ausstellung | 170,00 € |
Touristenvisum (zweifach) | bis 90 Tage ab Ausstellung | 180,00 € |
BUSINESSVISUM MIT EIGENE EINLADUNG | ||
L Businessvisum (bis 180 Tage multi) mit eigene Einladung | 265,00 € | |
XL Businessvisum (bis 365 Tage multi) mit eigene Einladung | 290,00 € | |
Die o.g. Preise gelten nur bei Online ausgefülltem Visumantrag. |
Usbekistan
Konsulatdienste | Visumdauer | Bearbeitung: Arbeitstage | |
10 Tage | 5 Tage | ||
Transitvisum (zweifach) | bis 6 Tage | 110,00 € | 125,00 € |
Privatvisum mit eigene Einladung | bis 30 Tage | 130,00 € | 175,00 € |
BUSINESSVISUM MIT EIGENE EINLADUNG | |||
Konsulatdienste | Bearbeitung: Arbeitstage | ||
10 Tage | 5 Tage | ||
L Businessvisum (bis 365 Tage multi) mit eigene Einladung | 345,00 € | 480,00 € | |
Die o.g. Preise gelten nur bei Online ausgefülltem Visumantrag. |
Kontakt: rita.rutz@evrobus.de